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11.01.12 –
Herrn
Bgm. Dieter von Essen
Herrn
Vors. D. BauPlUmStrA.
Hans-Dieter Röben
Rathaus
Per email
1. Stellungnahme zum Vorwurf der Befangenheit durch den Ratsvorsitzenden Walter Steinhausen gegenüber der Ratsfrau Sabine Eyting sowie der damit verbundenen Absicht, Frau Eyting von der an der Beratung und Beschlussfassung zu den TOPs 7 und 8 der Sitzung vom 9.1.12 des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Straßen auszuschließen.
2. Beratung und Beschlussfassung zu den Punkten 7 und 8: TOPs wurden zusammengefasst, obwohl die getrennte Abstimmung bei der Feststellung der Tagesordnung beschlossen worden war.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Röben,
Zu 1.:
in der o.g. Sitzung und schon während der vorhergehenden Ortstermins wurden durch Herrn Ratsvorsitzenden Steinhausen, der in Vertretung des Ausschussmitglieds Frau Evelyn Fisbeck, FDP, an der Sitzung teilnahm, schwere Vorwürfe bezüglich der Mitwirkung von Frau Eyting an der Erstellung der von unserer Fraktion eingebrachten Anträge auf Vertagung der TOPs 7 und 8 sowie auf „Priorisierung einer Innenentwicklung vor weiterem Flächenverbrauch in Außenbereichen“ erhoben, u.a. auch durch den in der NWZ vom 11. Januar 2012 korrekt wiedergegebenen Satz:
„Frau Eyting, Sie wohnen unmittelbar am Regenrückhaltebecken. Es ist nicht angemessen, wenn Sie als Anliegerin das Wort ergreifen.“
Damit hat Herr Steinhausen Frau Eyting für befangen im Sinne des § 41 NKomVG „Mitwirkungsverbot“ erklärt und versucht, sie mit der Unterstellung, es gehe um ihren persönlichen Vorteil, von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
Er hat damit ungerügt in unzulässiger Weise in die Rechte von Frau Eyting als Ratsmitglied eingegriffen.
Da hierdurch der Vorwurf der Befangenheit im Raum steht, weise ich ihn im Namen unserer Fraktion entschieden zurück. Unsere Fraktion erwartet eine eindeutige, öffentliche Zurückweisung dieses Vorwurfs, sowohl durch Sie, Herr Bürgermeister, als auch durch Herrn Ratsvorsitzenden Steinhausen selbst. Es ist bedauerlich, dass diese Unterstellung weder vom Vorsitzenden des Ausschusses noch von einem Mitglied der Verwaltung während der Sitzung zurückgewiesen wurde.
§ 41 NkomVG Mitwirkungsverbot sagt aus:
„Ehrenamtliche Tätige dürfen in Angelegenheiten der Kommunen nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidungen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil für folgende Personen bringen kann:
1. Sie selbst
2. Ihre Ehegattin, ihren Ehegatten, (...)
3. Ihrer Verwandten (...)
4. Eine von ihnen kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretene Person.
Als unmittelbar gilt nur derjenige Vorteil oder Nachteil, der sich aus der Entscheidung selbst ergibt, ohne dass, (…), weitere Ereignisse eintreten oder Maßnahmen getroffen werden müssen. Satz 1 gilt nicht, wenn die ehrenamtlich Tätigen an den Entscheidungen der Angelegenheit lediglich als Angehörige einer Berufs- oder einer Bevölkerungsgruppe beteiligt sind, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt sind.“
Ein ähnlich geartetes Beispiel, welches verdeutlicht, dass die von Herrn Steinhausen erhobene Unterstellung der Befangenheit zurückgewiesen werden muss: Wäre die ehrenamtlich tätige Person ein Anwohner, in dessen Nähe z. B. eine neue Autobahn gebaut werden sollte, deren Grundstücksflächen aber nicht berührt oder direkt beeinträchtigt werden, wäre die Person nicht befangen. Im Gegenteil, sie wäre als gewählter Vertreter der Bürger dieser Region in der Pflicht, sich hier einzubringen. Das lokale Wissen um Probleme ist doch genau der Grund, weshalb es so wichtig ist, die Ratsmitglieder des Gemeinderates aus möglichst vielen Ortsteilen der Gemeinde Rastede zusammenzusetzen und sie nicht aus den jeweils ihren Ortsteil betreffenden Beratungen auszuschließen.
Die Ratsfrau Sabine Eyting ist nicht befangen, da ihr kein unmittelbarer Vor- oder Nachteil aus der Entscheidung erwächst. Anders wäre es z.B., wenn sie Grundstücksflächen besäße, die im Zuge des F- und B-Planbeschlusses an die Gemeinde verkauft bzw. überplant würden.
Frau Eyting ist ordentliches Mitglied im Bauausschuss und arbeitet an den Themen des Ausschusses anhand der Leitlinien unserer Grünen Kommunalpolitik und auf der Grundlage des NKOmVG. Das darf ihr kein anderes Ratsmitglied untersagen!
Zu 2.:
Zu beginn der Sitzung sollten auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden die Punkte 7 und 8 (Änderung des F-Plans und Aufstellung des B-Plans) zusammengelegt werden. Dazu wurde von unserer Fraktion die getrennte Abstimmung zu den TOPs 7 und 8 beantragt und begründet. Diesem Antrag zur Tagesordnung wurde bei der Feststellung der Tagesordnung auch entsprochen. Während der Beratung des TOPs 7 (Änderung des F-Plans) wurden dann jedoch beide Punkte trotzdem zusammen beraten und später in einem Beschlussvorschlag zusammengefasst. Damit wurde die vereinbarte Tagesordnung leider nicht eingehalten, die inhaltliche Vermischung beider Punkte wurde vom Vorsitzenden und auch von der Verwaltung nicht unterbunden.
In der leider entstandenen unübersichtlichen Situation nach dreistündiger erschöpfender Sitzung in einem überfüllten Ratssaal mit unter Punkt 1 angesprochenen, auch persönlich belastenden Anwürfen ist es dann zu einem Abstimmungsverhalten von Frau Eyting und mir gekommen, das den inhaltlichen Beiträgen und auch den von unserer Fraktion erarbeiteten Anträgen nicht entspricht. Wir behalten uns daher vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat von der gegebenen Zustimmung abzuweichen.
Ich bitte für unsere Fraktion außerdem darum, zukünftig bei sich abzeichnenden Themen mit längerem Beratungsbedarf, für entsprechende Sitzungsunterbrechungen zu sorgen.
Freundliche Grüße,
gez.
Gerd Langhorst
Fraktionssprecher
PS. Eine Kopie dieses Schreibens gelangt an den Ratsvorsitzenden Walter Steinhausen sowie an die Sprecher
der Fraktionen von CDU, SPD, FFR und an Frau Fisbeck, FDP.
Eine Kopie gelangt ebenfalls an die Redaktionen von NWZ und rasteder rundschau
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