Statement zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Straßen am 8.Juli 2013, von Inge Langhorst
09.07.13 –
von Inge Langhorst –
Statement zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Straßen am 8.Juli 2013
Top 4: Neubau einer Milchviehanlage mit 918 Plätzen-Antrag nach § 4 BImschG, Vorlage 2013/084
Der von der Verwaltung vorgelegte Vorschlag, das Einvernehmen nicht zu erteilen, findet die volle Unterstützung unserer Fraktion.
Aber auch wenn die noch fehlenden Unterlagen vollständig vorgelegt werden, der noch fehlende Flächennachweis erbracht werden kann und die Baubehörde des Landkreises das von der Gemeinde verweigerte Einvernehmen ersetzen und den Stallbau genehmigen wird:
Unsere Fraktion wird das Vorhaben auch weiterhin ablehnen, u.a. aus folgenden Gründen:
- Die Dimensionen eines Milchviehbetriebes mit fast 1000 Tieren in Innenhaltung passen nicht in die landwirtschaftliche Struktur der Gemeinde Rastede, die bisher von mittelständischen Milchbetrieben mit Rinder- und Kuhhaltung sowie Weidewirtschaft und Weidegang der Kühe gekennzeichnet ist.
- Die Belastungen der Tiere: ausschließlich Innenhaltung, das heißt: kein gesunder Weidegang mit Sonne und Regen auf der Haut und dem artgerechten Rupfen des Grases, dreimaliges Melken pro Tag im Drei-Schichten-Betrieb, sofortige Trennung von Mutterkuh und Kalb, keine eigene Aufzucht von weiblichen Kälbern, keine eigene Aufzucht von männlichen Kälbern bis zur Mastreife sind nicht als artgerecht zu bezeichnen sondern müssen als das benannt werden, was sie wirklich sind: Tier- und Milchproduktion unter industriellen Gesichtspunkten unter rein wirtschaftlichem Wachstums- und Leistungsdenken des Antragstellers. Dieses Denken hat mit bäuerlicher Landwirtschaft (Wirtschaften mit und aus dem Land) nichts mehr zu tun!
- Emissionen des Riesenstalles in Form von Stickstoff, Ammoniak, Feinstäuben, Abgasen und Lärm werden Anwohner, Natur und Umwelt belasten und damit die Lebensqualität aller Einwohner in Rastede verschlechtern. Dazu werden auch die vielen Transporte von Futtermitteln, Milch, Gülle, lebenden und auch toten Tieren auf unseren Gemeinde- und Kreisstraßen beitragen. Hinzu kommen Transporte mit schwerem Gerät zwischen de Betriebssteilen Wahnbek und Kleibrok. Die jetzt schon grenzwertige verkehrliche Situation auf der Oldenburger Straße wird sich weiter verschlechtern.
- Futtermittel für die 918 Tiere werden in der Realität nicht zu mindestens 50 % auf eigenen Flächen erwirtschaftet werden können, da diese Flächen schon jetzt für den vorhandenen Tierbestand in Wahnbek und die beiden Biogasanlagen benötigt werden. Sie müssen also durch Importfuttermittel ersetzt werden, denn die vorhandenen Flächen sind schon jetzt durch die Biogasanlagen und den in Wahnbek vorhandenen Viehbestand des Antragstellers, (schon jetzt größter einzelner Viehbestand in der Gemeinde!) ausgereizt.
- Der Flächennachweis laut § 201 des Bundes-Baugesetzbuches verlangt leider nur, dass 50 % des Futters erwirtschaftet werden könnte, nicht muss. Dieser Paragraph ist daher Schlupfloch, um unter dem Deckmantel „ Privilegierte Bäuerliche Landwirtschaft im Außenbereich“ das Gegenteil davon, nämlich sogenannte „Industrielle Landwirtschaft ohne Flächenbindung “ betreiben zu können.
„Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Gesellschaft kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt.“ (Mahatma Gandhi, Träger des Friedensnobelpreises 1923)
Der vollständige Text als PDF hier.
Für eine neue Haltung - Grüne Konzepte für den ländlichen Raum, Bericht von der Veranstaltung „Grüne Politik für die Tierhaltung von morgen“ in Münster, 3.11.2012