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03.10.17 –
Entschlossen und zielgerichtet sind in den vergangenen Monaten mehrere Maßnahmen initiiert worden, um das Angebot an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen zu erhöhen. Hierdurch werden die Voraussetzungen geschaffen, um der perspektivischen Nachfrage unserer Rasteder Familien mit einem attraktiven, frühkindlichen Betreuungsangebot gerecht werden zu können.
Die sich in den letzten Jahren verstetigte hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Kinderkrippen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr zeugen von einem sich wandelnden Gesellschaftsbild. Der Arbeitsmarkt verlangt von jungen Eltern oftmals eine rasche Rückkehr in den Beruf. Wenn alternative, familiäre Betreuungsmöglichkeiten nicht bestehen, ist die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an Krippenplätzen eine notwendige Bedingung. Darüber hinaus können Kleinkinder in der homogenen Umgebung einer Kinderkrippe bereits in einem sehr frühen Alter soziale Kompetenzen intuitiv erwerben, die in Verbindung mit der elterlichen Zuwendung einen Mehrwert für die Entwicklung begründen können.
Gerade in den ersten Lebensjahren werden junge Familien finanziell stark belastet. Für Familien mit mehreren Kindern summieren sich die zusätzlichen Aufwendungen für Kinderbetreuung schnell zu einem hohen dreistelligen Betrag pro Monat auf. Kinder und Jugendliche sind für die Zukunftsvorsorge unserer alternden Gesellschaft und vor allem auch für unsere Gemeinde unverzichtbar. Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ist es daher notwendig geworden, die Struktur der Elternbeiträge für Kindertagestätten in der Gemeinde Rastede kritisch zu hinterfragen. Hierbei sind zwei Schwerpunkte herauszustellen:
1)
Im Vergleich zu unseren Nachbargemeinden sind die Elternbeiträge für die Regelbetreuung (5 Stunden) in einer Kinderkrippe (240,00 € / Monat) überdurchschnittlich und im Vergleich zu der Regelbetreuung im Kindergarten mehr als doppelt so hoch. Sie stellen für Familien eine signifikante finanzielle Mehrbelastung dar.
2)
Sofern mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig kommunale Kindertagesstätten (Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort) besuchen, gewährt die Gemeinde Rastede eine Geschwisterermäßigung für das erste Geschwisterkind in Höhe von 25% und für das zweite Geschwisterkind in Höhe von 50%. Weitere Geschwisterkinder sind vom Elternentgelt befreit. Familien, die darauf angewiesen sind für mehrere Kinder das Angebot der Kindertagesstätten zu nutzen, müssen in der Summe einen hohen Elternbeitrag leisten, welcher oftmals durch die Erwerbstätigkeit nur schwer auszugleichen ist.
Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN erkennt in den vorangestellten Punkten Handlungsbedarf, der durch die Änderung der Entgeltreglung der Kindertagesstätten zum 01.01.2018 behoben werden sollte. Aus diesem Grund beantrage ich für die Fraktion die Änderung der Richtlinie zur Entgeltregelung der Kindertagesstätten wie folgt:
1) Den Elternbeitrag für die Regelbetreuung (5 Std.) in einer kommunalen Kinderkrippe von der derzeit 240,00 € pro Monat auf 210,00 € pro Monat zu senken, sowie
2) die Geschwisterermäßigung für das erste Geschwisterkind von derzeit 25 % auf 35 % und für das zweite Geschwisterkind von derzeit 50 % auf 100 % zu erhöhen.
3) Die Änderungen treten zum 01.01.2018 in Kraft. Die übrigen Punkte der Richtlinie bleiben unverändert.
Mit der Umsetzung dieses Antrages wird die Gemeinde Rastede ihr Profil als familienfreundliche Gemeinde schärfen und einen signifikanten Beitrag zu einer sozial gerechteren Beitragsstruktur für kinderreiche Familien leisten.
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