Einteilung von Wahlbereichen zur Kommunalwahl 2011 - Antrag

11.12.10 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Ich beantrage die Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Der Rat möge beschließen:

“Die Gemeinde Rastede wird für die Kommunalwahl 2011 einen Wahlbereich, deckungsgleich mit dem Gemeindegebiet, einrichten.”

Begründung:
Das neue NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) sieht folgende Ein-wohnerzahlen für die Einteilung von Wahlbereichen vor:
500 – 20.000 Ew. 1 Wahlbereich(e)
20.001 - 40.000 Ew. 1 bis 2 Wb.
40.001 - 50.000 Ew. 2 bis 3 Wb.
50.001 - 150.000 Ew. 3 bis 6 Wb.
150.001 - 350.000 Ew. 4 bis 8 Wb.
über 350.001 Ew. 5 bis 14 Wb.
Unsere Gemeinde liegt mit knapp über 20.000 Einwohnern in einem Bereich, in dem der Rat sowohl einen als auch zwei Wahlbereiche festlegen kann. In der Tendenz dieser Tabelle wird aber in Zeile 2 deutlich, dass 2 Wahlbereiche erst mit wesentlich höherer Einwohnerzahl als die Gemeinde Rastede sie zur Zeit hat, vorgesehen sind.


Folgende Argumente sprechen für den Antrag unserer Fraktion, einen Wahlbereich festzulegen:

  • Mit knapp über 20.000 Einwohnern überschreiten wir nur geringfügig die vom Gesetzgeber vorgegebene Einteilung;
  • Bei einem Wahlbereich wird niemand wegen einer Wahlbereichsgrenze gehindert, „seine/n“ Favoritin/Favoriten zu wählen; das bedeutet ein „Plus“ an Demokratie;
  • Die Auswahl der KandidatInnen wird bei einem Wahlbereich für die WählerInnen größer;
  • Die Grenzziehung bei zwei Wahlbereichen in Nord und Süd (siehe VA Anlage vom 7.12.2010) ist mathematisch begründet, inhaltlich aber für die an der Wahlbereichs-grenze wohnenden WählerInnen (und auch für die KandidatInnen) intransparent und dadurch nicht nachvollziehbar.
  • Die Kommunalwahlen sind beabsichtigt reine Persönlichkeitswahlen. Durch Kumulieren und Panaschieren können die WählerInnen sehr gezielt die KandidatInnen ihres Vertrauens aussuchen und wählen. Bei der Verteilung der Kandidaten auf zwei Wahlbereichslisten wird diese persönliche Auswahl unnötig eingeschränkt.
  • Auch bei einem Wahlbereich ist es den WählerInnen unbenommen, ihre/n örtliche/n KandidatInnen zu wählen;
  • Der Verwaltungsaufwand für das Durchführen der Wahl wird geringer;
  • Die BürgermeisterInnenwahl erfolgt direkt im gesamten Gemeindegebiet. Die zukünftigen Ratsmitglieder sollten sich ebenfalls direkt zur Wahl stellen dürfen.

Freundliche Grüße,
Gerd Langhorst

 

Den Antrag als PDF finden Sie >hier<

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