24.07.10 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um die Beantwortung der folgenden Anfrage:
Der BGH hat in seinem Urteil vom 14.7.2010 festgestellt, dass die Gaspreiserhöhungen der EWE seit April 2007 für alle Sondervertragskunden unwirksam sind. Sondervertragskunden sind rund 85% der ca. 700.000 EWE - Gaskunden. Diese Gaskunden können jetzt gemäß dem BGH-Urteil die zu viel gezahlten Gaspreise zurückfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Gerd Langhorst
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