25.06.14 –
von Gerd Langhorst –
Zur Vorbereitung auf die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Straßen am 7. Juli 2014, in der das Einvernehmen der Gemeinde mit der geplanten Tierhaltungsanlage in Kleibrok beraten werden soll, bitte ich für unsere Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie sind die Güllebehälter (einschließlich des geplanten neuen) gegen Auslaufen geschützt?
- Ist die Havariefläche ausreichend dimensioniert, um unfall- oder durch fehlerhafte Bedienung verursachtes Auslaufen auffangen zu können und ist damit sichergestellt, dass keine Gülle im Boden versickern bzw. in die Vorflut gelangen kann?
- Welche rechtliche Stellung hat die sog. “GIRL” als Richtlinie der LWK im Zusammenhang mit den technischen Anleitungen des BImschG im Hinblick auf evtl. Geruchsbelästigungen?
- Geht die Gemeinde grundsätzlich von einer Privilegierung des Vorhabens aus?
- Oder muss für das Vorhaben eine UVP nach UVPG durchgeführt werden? Wenn nein warum nicht?
- Ist das Vorhaben in einem nach RROP festgesetzten Vorranggebiet für Tonabbau ohne Zielabweichungsverfahren möglich? (Eine Wohnbebauung östlich der Kleibroker Straße wurde derzeit bekanntlich mit dieser Begründung ausgeschlossen.)
- Wald gilt gundsätzlich als stickstoffempfindlich. Mit welchen Stickstoffdepositionen auf die umliegenden Wälder und Ausgleichsaufforstungen wird gerechnet? Wie wird die Schädigung des Waldes bei Überschreiten von Grenzwerten ausgeglichen? Wenn ja, wo und in welchem Umfang?
- Liegt ein qualifizierter Flächennachweis für die Futtergrundlage vor?
- Ist dabei der spezifische Futterbedarf “von Eignung und Volumen her” für die vorgesehene Haltung von Kühen und Kälbern berücksichtigt?
- Sind dabei die örtlich zutreffenden Hektarerträge und Fruchtfolge –Restriktionen berücksichtigt?
- Oder wird der Futterbedarf pauschal und unkonkret in Form von Energiewerten berechnet?
- Sind Flächen, die zum konkreten Futtermittelanbau rechtlich oder aus anderen Gründen nicht geeignet oder dafür nicht zur Verfügung stehen, einberechnet worden, z.B. Waldflächen, Stilllegungsflächen, Flächen mit umwelt- naturschutzrechtlichen oder umweltundnaturschutz- förderbedingten Beschränkungen?
- Sind Flächen, und Kulturen, die wegen ihrer vertraglichen Bindung für den Anbau von Biogas-Mais, Zuckerrüben, Stärkekartoffeln etc. für den Futteranbau ausscheiden, einberechnet worden?
- Liegen Pachtverträge vor, die sich an der vorraussichtlichen Nutzungsdauer der Tierhaltungsanlage orientieren und eine Restlaufzeit von mindestens 18 Jahren haben?(Bundesverwaltungsgericht)
- Wie wird die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Gülle bzw. Gärreste nachgewiesen?
A Hofstelle Wahnbek, Tierbestand und Biogasanlage
B Hofstelle Kleibrok, Tierbestand und Biogasanlage
- Welche Verkehrszunahme -und damit Lärmbelästigung für die Kleibroker Straße erwartet
die Gemeinde auf der Kreisstraße; vor allem in den frühen Morgenstunden nach
05.00 Uhr und ab 22.00 Uhr für die Wohnbebauung entlang der Kleibroker Straße? - Wird sich die Gemeinde für entsprechende Kontrollen einsetzen und bei Überschreiten
von Grenzwerten entsprechende lärmreduzierende Maßnahmen fordern? - Laut Novellierung des BbauG erreicht bzw. überschreitet die geplante Tierhaltungsanlage
mit 592 Kühen und 40 Kälbern den Schwellenwert von 600 Rindern. Wird die Gemeinde
daher bei weiter fehlendem oder nicht qualifiziertem Flächennachweis die Tierhaltungsanlage
als gewerblich einstufen und damit gegenüber dem Landkreis
eine echte Mitwirkung durch Bauleitplanung einfordern?
Gerd Langhorst
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